Hier können Sie unsere Freistellungsbescheinigung als PDF downloaden.
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Bescheinigung gilt vom 22.11.2019 bis zum 21.11.2022
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Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
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